Wo ein Grenzgebietspass erforderlich ist
Für bestimmte Grenzregionen Tibets gilt eine Zugangsregelung; für die Einreise in diese Gebiete ist neben dem Tibet-Permit auch ein Grenzgebietspass erforderlich. Häufige Richtungen sind: Richtung Everest-Basislager (Tingri), Richtung Ngari (Burang, Zanda), Richtung Yadong, Richtung Zhangmu sowie einige an Nachbarländer angrenzende Kreise und Gemeinden.
Beantragung
Der Grenzgebietspass wird in der Regel zusammen mit dem Tibet-Permit beantragt; dabei sind die genauen Zielgebiete und Reisedaten anzugeben. Reisende mit chinesischem Personalausweis können den Pass am Wohnsitz oder in Tibet beantragen; ausländische Reisende beantragen ihn in der Regel zusammen mit dem Tibet-Permit über den Reiseveranstalter.
Häufige Zugangsbeschränkungen
- Die im Grenzgebietspass angegebenen Gebiete müssen mit der tatsächlichen Reiseroute übereinstimmen; eine Überschreitung kann zur Zurückweisung führen.
- In einigen Gebieten gelten zeitweise temporäre Kontrollen; maßgeblich sind die Regelungen vor Ort.
- Der Grenzgebietspass hat in der Regel eine Gültigkeitsdauer, die die tatsächlichen Reisedaten abdecken muss.
- In einigen Gebieten ist eine Gruppenreise oder Begleitung durch den Reiseveranstalter erforderlich; alleiniges Reisen ist nicht gestattet.
Verhältnis zum Tibet-Permit
Das Tibet-Permit regelt die Einreise nach Tibet, der Grenzgebietspass die Einreise in Grenzregionen; die beiden Dokumente können einander nicht ersetzen. Bei Reisen in Grenzregionen wird empfohlen, dies bereits bei der Beantragung des Tibet-Permits anzugeben, um kurzfristige Nachbeantragungen nach der Ankunft zu vermeiden.
Empfehlung
Bei der Routenplanung zunächst klären, ob Grenzkreise oder -gemeinden berührt werden, die zu durchquerenden Gebiete einzeln auflisten und mit der Reiseroute abgleichen; bei Änderungen der Reise, insbesondere bei zusätzlichen Grenzregionen, bitte frühzeitig Kontakt für eine ergänzende Beantragung aufnehmen.